München, 10. August 2021 – Parkster, bundesweiter Anbieter für Handy-Parken in Deutschland, adressiert Städte und Gemeinden in Tourismusregionen mit attraktiven Zusatzleistungen für deren Gäste.
Handy-Parken wird immer populärer. Die Vorteile für die Nutzer liegen auf der Hand: Parkscheine lassen sich bequem bargeldlos bezahlen, die Parkdauer kann innerhalb der Parkhöchstdauer beliebig verlängert oder verkürzt werden. Auch Städte und Gemeinden profitieren: Hohe Akzeptanz beim Handy-Parken bedeutet für sie weniger Automatenleerungen und geringere Kosten für das Bargeldhandling.
Ermäßigte Parktarife mit Gästekarte
Städte und Gemeinden in Tourismusregionen haben häufig besondere Anforderungen an das Handy-Parken. Ganz oben auf der Wunschliste steht meist die Integration mit Gästekarten. Übernachtungsgäste sollen für die Dauer ihres Aufenthalts auch beim Handy-Parken von ermäßigten Tarifen für das Gästeparken profitieren. „Kommunen, die solche Preismodelle auf das Handy-Parken übertragen möchten, sollten diese Anforderung unbedingt bereits detailliert in ihr Ausschreibungsverfahren aufnehmen“, rät Michael Scharf, Chief Marketing Officer bei der Parkster GmbH. „Nicht jeder Anbieter ist in der Lage, solche tourismusspezifischen Anforderungen an das lokale Preismodell sowohl technisch adäquat als auch zu attraktiven Konditionen abzubilden.“
Seit 2018 in Deutschland am Markt, führte Parkster bereits in zahlreichen Kommunen in Süddeutschland das Handy-Parken mit Gästekarten-Tarifen ein, darunter u. a. in der Region Königssee, in zahlreichen Gemeinden des Oberallgäus sowie im österreichischen Kleinwalsertal. Sind Autofahrer im Besitz einer gültigen Gästekarte, so geben sie beim Parkvorgang einfach ihre Gästekartennummer in der Parkster-App ein, um zu den vergünstigten Konditionen für Urlaubsgäste zu parken. Parkster prüft über eine Schnittstelle mit dem System des Gästekartenanbieters, ob der Autofahrer berechtigt ist, den Gästekartentarif zu nutzen. Die App speichert die Gästekartennummer, sodass der Autofahrer diese nicht bei jedem Parkvorgang erneut eingeben muss. Mit Ablauf der Gültigkeit der Gästekarte erlischt automatisch die Berechtigung für den vergünstigten Parktarif. „Gemeinden in touristischen Hot Spots bieten Ortsansässigen mitunter ermäßigte Parktarife an“, so Michael Scharf. „Parkster kann auch solche individuellen Anforderungen an das Handy-Parken abbilden.“
Bargeldloses Wohnmobilparken und digitales Loipenticket
Ob am Wanderparkplatz am Waldrand oder am Wohnmobilstellplatz in Seenähe: Wenn der Parkautomat vor Ort nur Münzgeld akzeptiert, stoßen Urlauber rasch an ihre Bargeldgrenzen. Hohe Anschaffungskosten, die Gefahr von Vandalismus sowie fehlende infrastrukturelle Voraussetzungen sprechen an freizeitnahen, eher abgelegenen Standorten meist gegen eine Investition in neue High-Tech-Parkautomaten. Michael Scharf: „Das Handy-Parken hebt gerade an solchen Standorten die Bezahloptionen auf eine neue Stufe. Ein Smartphone hat heute fast jeder dabei. Aber 18 Euro in passenden Münzen für ein Wochenend- oder Drei-Tages-Ticket? Ich behaupte: eher nein! Mit der Parkster App muss niemand mehr einen Strafzettel riskieren oder sich den passenden Betrag zurechtwechseln.“ Für Parkster ist die Anbindung solcher Standorte in der Zusammenarbeit mit touristisch geprägten Kommunen längst Routine. „Stoßen wir dabei auf Hürden wie ein mangelhaftes Mobilfunknetz, so stehen wir der Gemeinde gerne beratend zur Seite, wie sich die Situation verbessern lässt“, so Michael Scharf weiter.
Das Handy-Parken lässt sich darüber hinaus auch für die Abrechnung weiterer touristischer Dienstleistungen nutzen. So startete bereits in der Wintersaison 2018/2019 Bayrischzell mit dem Angebot, das Loipenticket, aus dem sich die Präparierung und Instandhaltung der Loipen finanziert, digital über die Parkster App zu lösen. In Neustadt in Holstein sowie an weiteren Parkster Standorten können Tagesgäste ihren Tourismusbeitrag über die Parkster App entrichten.