Ab 1. Januar in Öhringen: Parken mit der Parkster App

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Öhringens Parkraumbewirtschaftung wird digitaler. Autofahrer können in der Großen Kreisstadt ihre Parkscheine ab dem 1. Januar 2023 auf allen gebührenpflichtigen kommunalen Parkplätzen auch mit dem Smartphone bezahlen. Zusätzlich gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Parkgebühren. Grund dafür ist nicht die neue App, sondern neue umsatzsteuerliche Vorgaben.

„Handyparken bringt viele Vorteile mit sich. Wer die Parkgebühr digital bezahlt, spart sich die lästige Suche nach Kleingeld und kann die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer bequem anpassen, wenn es einmal länger dauert als geplant“, sagt Öhringens Oberbürgermeister Thilo Michler. „Ich freue mich sehr, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern diesen bequemen und modernen Service ab sofort anbieten können.“

So funktioniert das Smartphone-Parken
Für das Lösen eines digitalen Parkscheins benötigt man die Parkster App auf dem Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang gibt man in der App sein Kennzeichen und die Parkdauer ein.

„Klarer Pluspunkt des digitalen Parkscheins gegenüber seinem gedruckten Kollegen: Man kann mit dem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern“, sagt der städtische Digitalisierungsbeauftragte Christian Deibert. Er hatte die Idee zu diesem neuen Schritt. „Es gibt keinen Grund mehr ein Knöllchen zu fürchten, wenn man länger im Café noch bleiben möchte oder es im Wartezimmer länger dauert. Kehrt man früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet man den digitalen Parkschein vorzeitig und spart so unnötige Parkgebühren.“

„Schwarzparken“ lohnt nicht
Und wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.

„Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, digitales Parken möglichst einfach, transparent und kundenfreundlich zu machen“, so Patrik Lundberg, Geschäftsführer bei der Parkster Deutschland GmbH. Er betont, dass mit der Parkster App keine höheren Parktarife anfallen. „Wer privat mit der Parkster App parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus bieten wir in der App optionale Zusatzdienste, wie ein gemeinsames Familienkonto, an.“

Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte. Die Nutzer erhalten hierzu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert die Parkvorgänge auflistet. Man kann festlegen, ob man diese Rechnung kostenfrei per Mail oder gegen 2,99 Euro Gebühr per Post erhalten will.

Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist das Unternehmen Parkster. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung unter anderem für Städte und Gemeinden. Parkster wurde 2010 in Schweden gegründet und ist seit 2018 mit einer Tochtergesellschaft auch in Deutschland am Markt aktiv. Parken mit der Parkster App ist heute in über 520 Städten in Deutschland, u.a. in Neckersulm, Bad Wimpfen, Besigheim und Pforzheim, Österreich sowie in mehr als 265 schwedischen Kommunen verfügbar.

Neue Parkgebühren
Der Neufassung der Parkgebührenordnung ab dem 1. Januar 2023 hatte der Öhringer Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 26. Oktober 2022 zugestimmt. Grund dafür sind neue umsatzsteuerliche Vorgaben, die ab dem 1. Januar 2023 für die Stadt gelten. Damit werden ca. 60 Prozent der bewirtschafteten öffentlichen Stellplätze steuerpflichtig und es muss Umsatzsteuer abgeführt werden. Unter Zugrundelegung der bisherigen Gebühreneinnahmen wären jährlich mindestens 26.000 Euro abzuführen. Um Mindereinnahmen zu vermeiden, wurden die Parkgebühren angepasst. Dazu wurden „runde Beträge“ festgesetzt, um unkompliziert zahlen zu können, ob online über die App oder weiterhin am Automaten.

Die Parkgebühren ändern sich ab dem 1. Januar 2023 wie folgt: Parkgebühren 0,50 Euro je angefangene 30 Minuten (bisher 0,20 Euro je angefangene 15 Minuten). Ausnahme: Parkplätze am Innenstadtring (Kultura-Süd und –Nord, Hoftheater und Alte Turnhalle), dort 0,50 Euro je angefangene Stunde (bisher 0,20 Euro je angefangene halbe Stunde). Für Kurzparker besteht weiterhin die Möglichkeit, mit der „Brötchentaste“ einen kostenlosen Parkschein für 15 Minuten Parkdauer zu erhalten. Diese ist auch bei der Parkster App verfügbar.