München, 16. Dezember 2024 – Autofahrer*innen in Mühlacker können ihre Parkgebühren ab sofort mit dem Smartphone bezahlen. Kooperationspartner in Mühlacker ist die bundesweite Plattform Smartparking. Über die App „Parkster“ können angemeldete Nutzer*innen ihre Parkscheine zum gleichen Preis wie am Parkscheinautomaten lösen.
Parken mit der Parkster App ist bereits in über 700 Städten in Deutschland und Österreich möglich. Wer die App schon nutzt, weiß: Registrierte Nutzer*innen mit einem Parkster-Konto parken ohne zusätzliche Kosten und zahlen damit immer den gleichen Preis wie am Parkautomaten. Hierzu laden sie die kostenfreie Parkster App für Android-Endgeräte über Google Play sowie für das iPhone über den App Store auf ihr Smartphone. Die Nutzer*innen erhalten jeden Monat eine Sammelrechnung, die detailliert alle Parkvorgänge auflistet. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Visa/Mastercard. Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Die Nutzer*innen können in der App festlegen, ob sie ihre Rechnung umweltfreundlich und kostenfrei per Mail oder postalisch (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) erhalten wollen. Mit einem Parkster-Konto stehen ihnen darüber hinaus weitere Funktionen wie Kameraparken oder Mehrwertdienste mit Parkster Plus zur Verfügung.
Mit Express-Parken können Autofahrer*innen ihre Parkvorgänge mit der Parkster App auch ohne ein Parkster-Konto sofort digital bezahlen. Pro Parkvorgang wird für das Express-Parken eine Servicegebühr in Höhe von 0,50 € erhoben. Bezahlt werden kann mit PayPal, Debit- oder Kreditkarte sowie Apple Pay oder Google Pay. Nutzer*innen des Express-Parkens bleiben dabei flexibel: Sie können jederzeit ein Parkster-Konto anlegen, um die Vorteile weiterer Funktionen der Parkster App zu nutzen.
Ob Express-Parken oder digitales Parken mit dem Parkster-Konto: Der digitale Parkschein bringt neue Freiheiten. Wer früher als erwartet zu seinem Fahrzeug zurückkehrt, beendet den digitalen Parkschein vorzeitig und kann so sparen. Kein Grund mehr, ein Knöllchen zu fürchten, wenn es beim Shopping, im Restaurant oder Wartezimmer etwas länger dauert: Im Rahmen der Höchstparkdauer kann der digitale Parkschein einfach am Smartphone verlängert werden.
„Wir möchten digitales Parken so einfach, flexibel und kundenfreundlich wie möglich gestalten“, so Patrik Lundberg, Geschäftsführer bei der Parkster Deutschland GmbH. „Mit Parkster haben Autofahrer*innen die Wahl, wie sie parken möchten: Wer privat als registrierter Nutzer mit der Parkster App über sein Parkster-Konto parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus bieten wir den Autofahrer*innen die Möglichkeit, ihre Parktickets ohne Registrierung über unser Express-Parken zu lösen.“
Parken ohne Parkschein lohnt nicht
Die örtliche Parkraumüberwachung erhält alle über die Parkster App gelösten Parkscheine auf ihre Kontrollgeräte. Deren Mitarbeiter*innen sehen bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob es gültig ist.
Weitere Informationen rund um Parkster unter https://www.parkster.de/.